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Freiung 11
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ERBRECHT

Erben leicht gemacht!

Wenn die Absicht besteht, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wobei zwingend einzuhaltende Formvorschriften zu berücksichtigen sind.

In den folgenden Bereichen beraten und helfen wir Ihnen gerne:

Erbeinsetzung

- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge

- Entwurf und Prüfung von Testamenten

- Entwurf und Prüfung von Erbverträgen

Pflichtteilsrecht

- Beratung u. Vertretung des Erben

- Beratung u. Vertretung des Pflichtteilsberechtigten

- Berechnung von Pflichtteilsansprüchen

- Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüche

Nachlassverfahren

- Beratung und Vertretung des Alleinerben

- Beratung und Vertretung eines Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

"Wir sind für Sie da – wann immer Sie uns brauchen!"

Kerstin Schuhart, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Steffen Schuhart, Ihr Anwalt für Erbrecht

Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.


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