IMMOBILIENRECHT
Ob beruflich oder privat -
. . . Immobilien sind wichtige Wertträger für Unternehmen und Privatpersonen. Wir beraten seit vielen Jahren Eigentümer, Vermieter, Mieter, Erben sowie Käufer in immobilienrechtlichen Angelegenheiten!
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Immobilienrecht an:
Kauf und Verkauf von Immobilien
Immobilien-, Grundstücks- und Wohnungskaufverträge bedürfen einer sorgfältigen Gestaltung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Wir beraten unsere Mandanten bei:
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- Entwurf und Überprüfung von Kaufverträgen
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- Eintragung von dinglichen Nutzungsrechten und Grundpfandrechten
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- Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten
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- dingliche Absicherung von Finanzierungsdarlehen
Schenkung und Nachlass von Immobilien
Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, wird fast unweigerlich mit immobilienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Egal, ob „nur“ das Familienheim betroffen ist, oder mehrere Liegenschaften zu verteilen sind: Das Konfliktpotenzial in diesem Bereich ist hoch. Übertragungsmodelle von der Stange werden den Anforderungen des Einzelfalles nur in Ausnahmefällen gerecht. Die Frage, ob eine lebzeitige oder testamentarische Übertragung zu empfehlen ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Je früher Sie die Weichen dafür stellen, desto umfassender lassen sich die Interessen und Bedenken aller Familienangehörigen berücksichtigen.
Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht und Pachtrecht
Wir beraten Vermieter, Hausverwalter und Mieter in allen Fragen des Gewerberaummietrechts und Wohnraummietrechts sowie des Pachtrechts. Dies umfasst insbesondere die Beratung in den folgenden Bereichen:
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- Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Miet- und Pachtverträgen
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- Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen
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- Durchführung und Vertretung in Räumungsklageverfahren
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- Mieterhöhungen
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- Gewährleistungsrechte aufgrund Mietmängeln
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- Schönheitsreparaturverlangen
Nachbarrecht
Mitunter treten rechtliche Konflikte an der Grundstücksgrenze auf z.B. betreffend den Grenzabstand, Überbau etc. Hier ist Fingerspitzengefühl sowie langjährige Erfahrung in der Beratung und rechtlichen Interessenvertretung erforderlich.
Maklerrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Makler als auch Maklerkunden u. a. in den Bereichen:
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- Gestaltung, Optimierung und Prüfung von Maklerverträgen
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- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
Sie finden in unserer Kanzlei erfahrene und kompetente Rechtsanwälte, die eine Ersteinschätzung, eine weitere Beratung oder Vertretung in allen Verfahrensstadien übernehmen.