Eine Erkrankung, ein Unfall, Pflegebedürftigkeit, der Umstand, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, können Sie tagtäglich in der Zeitung lesen. Oft richtet in diesen Fällen das örtliche Vormundschaftsgericht eine Betreuung ein.
Der Betreuer ist nur für bestimmte Aufgabenkreise zuständig, beispielsweise für die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Manchmal ist eine Betreuung auch schon deshalb erforderlich, um die ordnungsgemäße Vertretung in Gerichtsverfahren, gegenüber Krankenkassen, Vermietern oder Behörden sicherzustellen. Sie wollen es nicht so weit kommen lassen, dass das Gericht oder wirtschaftlich interessierte Angehörige zu Ihren Lebzeiten über Ihr Schicksal bestimmen? Wir beraten Sie als Ihr zuverlässiger und kompetenter Anwalt in Vilsbiburg über Möglichkeiten zur Vermeidung einer Betreuung und Umsetzung Ihrer Wünsche, wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können. Gerade in den letzten Jahren vertreten wir Betreute und Angehörige gegenüber dem Vormundschaftsgericht bei Verfahren wegen Betreuerwechsel oder Aufhebung der Betreuung.