ERBRECHT
Wenn die Absicht besteht, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wobei zwingend einzuhaltende Formvorschriften zu berücksichtigen sind. Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer benötigen oft umfangreiche Informationen zum Erbrecht, die man zur nerven- und geldschonenden Abwicklung einer Erbschaft benötigt. Es gibt umfangreiche Gesetze zum Testament, Erbe, Erbschaft, Erbrecht, Pflichtteil, Vermächtnis, zur Enterbung, zu dem Recht des Erben, zu der vorweggenommenen Erbfolge, zur Erbengemeinschaft und zum Erbvertrag.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Erbrecht an:
- Erbeinsetzung
- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
- Entwurf und Prüfung von Testamenten
- Entwurf und Prüfung von Erbverträgen
- Pflichtteilsrecht
- Beratung u. Vertretung des Erben
- Beratung u. Vertretung des Pflichtteils-
berechtigten
- Berechnung von Pflichtteilsan-
sprüchen
- Berechnung von Pflichtteilsergänzungs-
ansprüche
- Nachlassverfahren
- Beratung und Vertretung des
Alleinerben
- Beratung und Vertretung eines
Erben bei der Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft
Sie finden in unserer Kanzlei erfahrene und kompetente Rechtsanwälte, die eine Ersteinschätzung, eine weitere Beratung oder Vertretung in allen Verfahrensstadien übernehmen.