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VERTRAGSRECHT

Hier werden sehr schnell große Fehler gemacht -


In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Grundsätzlich kann in einem Vertrag alles geregelt und festgehalten werden, was die jeweiligen Beteiligten wünschen.

Es kann mündlich wie schriftlich eine vertragliche Bindung mit gegenseitigen Verpflichtungen stattfinden. Bestimmte Verträge können aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend nur in schriftlicher oder sogar notarieller Form erfolgen. Ob und mit welchen individuellen Inhalten ein Vertrag geschlossen ist, oder ob Teile davon unwirksam sind, können wir für Sie überprüfen. Ob ein Widerrufs- oder Kündigungsrecht mit oder ohne Fristen besteht, oder ob gar ein ganzer Vertrag aufgrund schwerwiegender Mängel ungültig ist, kann für Sie von entscheidender Bedeutung sein.

In den folgenden Bereichen helfen wir Ihnen gerne:

Vertragsrecht

- Neugestaltung von Verträgen

- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen

Vertragsrecht

- Beratung bei vertraglichen Pflichtver-
letzungen und sonstiger
Vertragsmängel

Vertragsrecht

- Geltendmachung und Durchsetzung
Ihrer Ansprüche in jedem Verfahrens-
stadium außergerichtlich - gerichtliches
Verfahren - Zwangsvollstreckung

Unser Ziel ist die Durchsetzung Ihrer Vorstellungen und Belange.

Für Sie kann eine außergerichtliche Konfliktlösung in den vertraglichen Zusammenhängen in Frage kommen oder eine schnelle gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Welche Strategie angebracht ist und zum gewünschten Ziel führt, hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in Übereinstimmung mit Ihnen.

"Wir sind für Sie da – wann immer Sie uns brauchen!"

Kerstin und Steffen Schuhart, Ihre Anwälte für Vertragsrecht

Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.


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