ERBRECHT
Erben leicht gemacht
Wenn die Absicht besteht, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wobei zwingend einzuhaltende Formvorschriften zu berücksichtigen sind.
Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer benötigen oft umfangreiche Informationen zum Erbrecht, die man zur nerven- und geldschonenden Abwicklung einer Erbschaft benötigt. Es gibt umfangreiche Gesetze zum Testament, Erbe, Erbschaft, Erbrecht, Pflichtteil, Vermächtnis, zur Enterbung, zu dem Recht des Erben, zu der vorweggenommenen Erbfolge, zur Erbengemeinschaft und zum Erbvertrag.
In den folgenden Bereichen beraten und helfen wir Ihnen gerne:
Erbeinsetzung
- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
- Entwurf und Prüfung von Testamenten
- Entwurf und Prüfung von Erbverträgen
Pflichtteilsrecht
- Beratung u. Vertretung des Erben
- Beratung u. Vertretung des Pflichtteils-
berechtigten
- Berechnung von Pflichtteilsan-
sprüchen
- Berechnung von Pflichtteilsergänzungs-
ansprüche
Nachlassverfahren
- Beratung und Vertretung des
Alleinerben
- Beratung und Vertretung eines
Erben bei der Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft
"Wir sind für Sie da – wann immer Sie uns brauchen!"
Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.
Telefon: 08741 929 843
Telefax: 08741 929 847