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ERBRECHT

Erben leicht gemacht


Wenn die Absicht besteht, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag abzuschließen gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wobei zwingend einzuhaltende Formvorschriften zu berücksichtigen sind.

Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer benötigen oft umfangreiche Informationen zum Erbrecht, die man zur nerven- und geldschonenden Abwicklung einer Erbschaft benötigt. Es gibt umfangreiche Gesetze zum Testament, Erbe, Erbschaft, Erbrecht, Pflichtteil, Vermächtnis, zur Enterbung, zu dem Recht des Erben, zu der vorweggenommenen Erbfolge, zur Erbengemeinschaft und zum Erbvertrag.

In den folgenden Bereichen beraten und helfen wir Ihnen gerne:

Erbeinsetzung

- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge

- Entwurf und Prüfung von Testamenten

- Entwurf und Prüfung von Erbverträgen

Pflichtteilsrecht

- Beratung u. Vertretung des Erben
- Beratung u. Vertretung des Pflichtteils-
berechtigten
- Berechnung von Pflichtteilsan-
sprüchen
- Berechnung von Pflichtteilsergänzungs-
ansprüche

Nachlassverfahren

- Beratung und Vertretung des
Alleinerben

- Beratung und Vertretung eines
Erben bei der Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft

"Wir sind für Sie da – wann immer Sie uns brauchen!"

Kerstin Schuhart, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Steffen Schuhart, Ihr Anwalt für Erbrecht

Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.


Telefon:  08741  929 843
Telefax:  08741  929 847

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